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   BFH, 25.03.2010 - X B 165/09   

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https://dejure.org/2010,10867
BFH, 25.03.2010 - X B 165/09 (https://dejure.org/2010,10867)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2010 - X B 165/09 (https://dejure.org/2010,10867)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2010 - X B 165/09 (https://dejure.org/2010,10867)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Auslegung von Willenserklärungen durch den BFH - Verfahrensmängel i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO - Fehler im Besteuerungsverfahren ist kein Verfahrensmangel

  • openjur.de

    Auslegung von Willenserklärungen durch den BFH; Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO; Fehler im Besteuerungsverfahren ist kein Verfahrensmangel

  • Bundesfinanzhof

    AO § 173, AO § 367 Abs 2b, BGB § 133, BGB § 157, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 118 Abs 2
    Auslegung von Willenserklärungen durch den BFH - Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO - Fehler im Besteuerungsverfahren ist kein Verfahrensmangel

  • Bundesfinanzhof

    Auslegung von Willenserklärungen durch den BFH - Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO - Fehler im Besteuerungsverfahren ist kein Verfahrensmangel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 AO, § 367 Abs 2b AO, § 133 BGB, § 157 BGB, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Auslegung von Willenserklärungen durch den BFH - Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO - Fehler im Besteuerungsverfahren ist kein Verfahrensmangel

  • rewis.io

    Auslegung von Willenserklärungen durch den BFH - Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO - Fehler im Besteuerungsverfahren ist kein Verfahrensmangel

  • ra.de
  • rewis.io

    Auslegung von Willenserklärungen durch den BFH - Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO - Fehler im Besteuerungsverfahren ist kein Verfahrensmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Fall der Frage einer Änderungsmöglichkeit eines bestandskräftigen Steuerbescheids aufgrund einer Eingabe einer falschen Kennziffer in der Anlage R i.R.d. Steuererklärung

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung von Willenserklärungen; Fehler des Finanzamts im Besteuerungsverfahren kein Verfahrensmangel im Revisionszulassungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 1461
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG München, 04.12.2006 - 1 K 1770/05

    Änderung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung aufgrund von Fehlern in der

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X B 165/09
    Das FG-Urteil weicht nicht von der Entscheidung des FG München vom 4. Dezember 2006  1 K 1770/05 (nicht veröffentlicht) ab.

    In dem von den Klägern angefochtenem Urteil hat das FG nicht den Rechtssatz aufgestellt, dass eine Berichtigung nach § 129 der Abgabenordnung (AO) dann nicht in Betracht komme, wenn die Fehlerhaftigkeit der Angaben des Steuerpflichtigen für das FA als offenbare Unrichtigkeit erkennbar gewesen sei, sondern hat in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und auch dem Urteil des FG München vom 4. Dezember 2006  1 K 1770/05 erkannt, eine offenbare Unrichtigkeit liege im Streitfall nicht vor, weil ein Rechtsirrtum oder Denkfehler nicht auszuschließen sei.

  • BFH, 27.05.2009 - X R 47/08

    Berichtigung eines Steuerbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit - Vom FA

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X B 165/09
    Dies setzt voraus, dass die Unrichtigkeit für die Finanzbehörde ohne weiteres aus der Steuererklärung oder den Anlagen hierzu ersichtlich war (s. z.B. Senatsurteil vom 27. Mai 2009 X R 47/08, BFHE 226, 8, BStBl II 2009, 946, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2007 - XI B 16/07

    Grundsätzlich keine Revisionszulassung wegen materieller Rechtsfehler - hier:

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X B 165/09
    Denn hierunter fallen nur Verstöße gegen das Gerichtsverfahrensrecht, die das FG bei der Handhabung seines Verfahrens begeht und die zur Folge haben, dass eine ordnungsgemäße Grundlage für die Entscheidung im Urteil fehlt (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2007 XI B 16/07, BFH/NV 2008, 595).
  • BFH, 21.01.2013 - III B 167/11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung wegen Divergenz

    Die von dem Kläger gerügte Abweichung des angefochtenen Urteils von den BFH-Entscheidungen vom 3. November 2010 II B 55/10 (BFH/NV 2011, 295), vom 25. März 2010 X B 165/09 (BFH/NV 2010, 1461), vom 8. Februar 2010 II B 67/09 (BFH/NV 2010, 926) und vom 25. Februar 2009 IX R 76/07 (BFH/NV 2009, 1268) liegt jedenfalls nicht vor.

    b) Die Zulassung der Revision wegen Divergenz zu den Beschlüssen des BFH in BFH/NV 2011, 295, in BFH/NV 2010, 1461 und in BFH/NV 2010, 926 kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil in Beschlüssen, die in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ergangen sind, keine revisiblen Rechtsfragen entschieden werden, so dass diese als Divergenzentscheidungen ausscheiden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 2004 X B 175/03, BFH/NV 2004, 1544, und vom 13. Juli 2010 V B 121/09, BFH/NV 2010, 2015; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 115 Rz 50).

    c) Im Übrigen scheitert eine Divergenz zu den BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2011, 295, in BFH/NV 2010, 1461, in BFH/NV 2010, 926 und in BFH/NV 2009, 1268 jedenfalls deshalb, weil das FG seiner Entscheidung keinen tragenden abstrakten Rechtssatz zu Grunde gelegt hat, der mit den Rechtsausführungen in den vermeintlichen Divergenzentscheidungen nicht übereinstimmt.

    bb) Nach Auffassung des Klägers könne den BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2011, 295, in BFH/NV 2010, 1461, in BFH/NV 2010, 926 und in BFH/NV 2009, 1268 entnommen werden, dass außerprozessuale Verfahrenserklärungen entsprechend § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auszulegen seien bzw. dass die Grundsätze des § 133 BGB zur Auslegung von Willenserklärungen auch im steuerrechtlichen Verfahren Anwendung fänden.

  • BFH, 29.08.2013 - IX B 17/13

    Beidseitige Vertragsbindung im Rahmen des § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG -

    Im Übrigen begründen Sachaufklärungsfehler der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren keinen Verfahrensmangel im Sinne des Revisionszulassungsrechts (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 2010 X B 165/09, BFH/NV 2010, 1461; vom 13. Januar 2010 IX B 109/09, BFH/NV 2010, 917).
  • BFH, 31.08.2010 - III B 80/10

    Kindergeld: Voraussetzungen für die Aufnahme des Kindes in den Haushalt eines

    Denn hierunter fallen nur Verstöße gegen das Gerichtsverfahrensrecht, die das FG bei der Handhabung seines Verfahrens begeht (z.B. BFH-Beschluss vom 25. März 2010 X B 165/09, BFH/NV 2010, 1461, m.w.N.).
  • BFH, 12.01.2012 - II B 49/11

    Unzulässigkeit einer Verpflichtungsklage mangels eines im Verwaltungsverfahrens

    Denn die Auslegung von Willenserklärungen gehört grundsätzlich zu den vom FG festzustellenden, den BFH bindenden Tatsachen (BFH-Beschluss vom 25. März 2010 X B 165/09, BFH/NV 2010, 1461).
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